Aus der Festschrift des SV Steinbach zum 70. Jubiläum:
Autor: Helmut Heimrich Stand: 1990
Verein und politische Gemeinde
Unzweifelhaft zeigt die Geschichte des Sportvereins, dass er in der dörflichen Umgebung zwei Aufgaben bis in die heutige Zeit wahrgenommen hat:
Er hat erstens den entscheidenden Anteil an der Eindämmung der Zivilisationsschäden durch vernünftig betriebenen Sport und seine Arbeit ist zweitens von außergewähnlichem Wert auf dem Gebiet der Freizeitaktivität, außergewöhnlich sowohl dem Umfang als auch der Qualität nach.
Folgende Aspekte haben für das Geschehen im Sportverein ihre Bedeutung:
- der Verein begleitet den Menschen über verschiedene Altersstufen hinweg und festigt damit das Freizeitverhalten
- der Verein integriert Feierabend, Wochenende und Festveranstaltung
- im Verein ist der Sachbereich Sport umlagert von Stammtisch, Geselligkeit und Interessengruppe
- im Verein verliert die soziale Stellung des Einzelnen an Bedeutung
- der dörfliche Verein fördert durch Vereinsfeste die Verbundenheit der Gemeinde
Wenn es also unseren Sportverein nicht gäbe, wenn der in ihm lebendige Idealsismus freiwilliger und größtenteils ehrenamtlicher Betätigung nicht wäre, dann müssten an seine Stelle behördliche Funktionsstellen treten.
Deswegen muss klar ausgesprochen werden, dass unser Verein der Unterstützung und Hilfe durch die öffentliche Hand bedarf. Er hat wie jeder Verein dieser Art Anspruch auf diese Hilfe, weil er eine Aufgabe erfüllt, die im staatspolitischen Interesse unausweichlich erfüllt werden muss und die kein anderer so erfüllen kann wie er. In den "Richtlinien für die Förderung der örtlichen Vereine" trägt die politische Gemeinde diesem Anspruch Rechnung und legt fest, welche finanziellen Zuwenden zur Untersützung gewährt werden:
a) die jährliche Grundförderung beträgt für den Sportverein 150 DM, zusätzlich erhält der Verein für jedes jugendliche Mitglied, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, 2 DM.
b) Zu den Jubiläumsveranstaltungen werden zwischen 100 DM (z.B. 70jährigem Bestehen) und 400 DM (bei 100jährigem Bestehen) gewährt.
c) Bei Erringung einer Meisterschaft der Seniorenmannschaft und der A – Jugendmannschaft in einer Spielserie der jeweiligen Abteilung erhält der Verein 150 DM
d) Zu besonderen sportlichen oder kulturellen Veranstltungen (z.B. Begrüßungsfest mit Borsch) können Förderbeträge bewilligt werden.
e) Zur Beschaffung langlebiger Sportgeräte werden 10 % der vom Landkreis festgestellten beihilfefähigken Kosten als Zuwendung gewährt.
Ferner gewährt die Gemeinde dem Sportverein die kostenlose Nutzung des Sportplatzes und der Sporthalle für Spiel- und Sportzwecke, trägt die sachlichen Kosten für die Erweiterung, Unterhaltung, Instandsetzung der Sportanlagen. Sie zahlt jährlich eine Rasenmäh- und Energiepauschale von 2.100 DM, ebenso trägt sie die Kosten für Rasendüngung und Rasenansaat.
Nach den beiden letzten größeren Baumaßnahmen bei Sportplatz und Sportlerheim steht als nächstes eien Erweiterung unserer Sportanlagen auf dem Gelände "Im Brunnerts" an.